Der Bundesrat hat am 7.10.2022 zahlreichen Änderungen bei den Verbrauchsteuern zugestimmt. So bleibt es bis Ende 2023 beim reduzierten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen. Ausge- nommen sind weiterhin Getränke. Eigentlich wäre die in der Corona-Pandemie eingeführte Stützungsmaßnahme für die Gastronomie Ende 2022 ausgelaufen. Die ebenfalls zudem nur temporär ermäßigten Sätze der Biersteuermengen- staffel werden dauerhaft entfristet. Ziel ist es nach der amtlichen Begründung, die einzigartige Biervielfalt und Braukunst sowie die mittelständisch geprägte Brauereistruktur zu stärken. Außerdem befreit das Gesetz Bierwürze, die zur Her- stellung von alkoholsteuerpflichtigen Waren verwendet wird, von der Biersteuer. Auch wurde die Absenkung der Vor- steuerpauschale für Landwirte ab 1.1.2023 von 9,5 Prozent auf 9 Prozent beschlossen (Achtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen).