Tag Archives: Vorsteuerabzug

Privatinsolvenz: Kosten sind nicht abzugsfähig, oder?

Privatinsolvenz: Kosten sind nicht abzugsfähig, oder?

Im Jahre 2021 hat der Bundesfinanzhof für das Verbraucherinsolvenzverfahren entschieden, dass die Tätigkeitsvergütung des Insolvenzverwalters beim Insolvenzschuldner steuerlich nicht als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen ist (BFH-Urteil vom 16.12.2021, VI R 41/18). Es ist aber noch die Frage offen, ob die Kosten eines Regelinsolvenzverfahrens abgezogen werden können, und zwar als Werbungskosten (oder Betriebsausgaben), etwa wenn es um die Verwertung von Wirtschaftsgütern geht, deren Veräußerung zu steuerpflichtigen Einkünften führt.


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Kennen Sie den Vorsteuerabzug nach Durchschnittssätzen?

Kennen Sie den Vorsteuerabzug nach Durchschnittssätzen?

Für kleinere Gewerbetreibende und Freiberufler hält das Umsatzsteuergesetz eine Erleichterung bereit, die interessanterweise ein Schattendasein führt. Unter bestimmten Voraussetzungen müssen diese Personengruppen nämlich für den Vorsteuerabzug nicht jede Rechnung prüfen und aufbewahren, sondern können einen pauschalen Vorsteuerabzug geltend machen, der sich nach der Höhe des Umsatzes richtet (Vorsteuerabzug nach Durchschnittsätzen). Geregelt ist dies in § 23 des Umsatzsteuergesetzes sowie in den §§ 69, 70 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung mit der dazugehörigen Anlage.
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Home-Office: Vorsteuerabzug bei Vermietung an den Arbeitgeber

Viele Arbeitnehmer befinden sich nach vor wie im Home-Office. Zuweilen vermieten Arbeitnehmer ihr häusliches Büro oder eine ganze Arbeitswohnung auch an den Arbeitgeber, weil ein vorrangig betriebliches Interesse des Arbeitgebers an der Nutzung der Räumlichkeiten besteht (siehe dazu die vorhergehende Meldung mit den entsprechenden Abgrenzungsfragen). Sofern das Mietverhältnis in einkommensteuerlicher Hinsicht anzuerkennen ist, bestehen auch umsatzsteuerlich grundsätzlich keine Bedenken gegen dessen Berücksichtigung im Rahmen des Vorsteuerabzug s, sofern der Vermieter zulässigerweise zur Umsatzststeuerpflicht optiert.
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Firmenwagen: Vorsteuerkürzung bei zu hohem Kaufpreis für ein Kfz

Die Anschaffung eines teuren und schnellen Firmenwagen kann zu so genanntem Repräsentationsaufwand führen. In diesem Fall sind die Kosten des Kfz nicht oder teilweise nicht als Betriebsausgaben abziehbar (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG). Doch die Finanzverwaltung zieht nicht nur die einkommensteuerlichen Konsequenzen; auch umsatzsteuerlich droht „Ungemach.“
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