Tag Archives: Vorläufigkeitsvermerk

Vorläufigkeit wegen Verfassungsfrage: Ist eine nachteilige Bescheidänderung zulässig?

Steuerbescheide können aus verschiedenen Gründen vorläufig ergehen. Die Vorläufigkeit betrifft oft spezifische Punkte und erlaubt nicht immer nachträgliche Änderungen zum Nachteil des Steuerpflichtigen. Geregelt ist dies in § 165 der Abgabenordnung (AO).
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Vorläufigkeitsvermerk im Steuerbescheid: Ansprüche und Fallstricke

Vorläufigkeitsvermerk im Steuerbescheid: Ansprüche und Fallstricke

Die Finanzverwaltung darf Steuerbescheide, die sie erteilt hat, nur im Ausnahmefall zuungunsten der Steuerzahler ändern. Andersherum haben Steuerpflichtige – nach Ablauf der Einspruchsfrist – nur ausnahmsweise Anspruch auf Änderung von Steuerbescheiden zu ihren Gunsten. Einer dieser Ausnahmefälle ist gegeben, wenn der Steuerbescheid gemäß § 165 AO „vorläufig“ ergangen ist.


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