Unternehmer müssen die Umsatzsteuer grundsätzlich nach vereinbarten Entgelten berechnen – unabhängig davon, ob der Kunde bereits gezahlt hat. Diese sogenannte Soll-Besteuerung kann die Liquidität belasten. Kleinere Unternehmen und Freiberufler haben jedoch die Möglichkeit, auf Antrag zur Ist-Besteuerung zu wechseln, sodass die Umsatzsteuer erst bei Zahlungseingang ans Finanzamt abgeführt werden muss.
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