Gewerbetreibende und Freiberufler mit eher geringen Umsätzen können sich von den Unannehmlichkeiten der Umsatzsteuer befreien, wenn sie von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen (§ 19 Abs. 1 UStG).
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Tag Archives: Umsatzsteuer
Umsatzsteuer-Voranmeldung: Erleichterung für Existenz- und Neugründer
Die Umsatzsteuer muss der Unternehmer selbst berechnen, anmelden und abführen. In den sog. Umsatzsteuer-Voranmeldungen sind die erzielten Netto-Umsätze und die daraus erhaltene Umsatzsteuer anzugeben. Davon können die Umsatzsteuerbeträge als Vorsteuer abgezogen werden, die in Eingangsrechnungen berechnet wurden.
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eBay: An- und Verkauf kann steuerpflichtig sein!
Personen, die Artikel über eBay angeblich privat verkaufen, sind vor einem Zugriff des Fiskus nicht geschützt. Die Finanzbeamten prüfen mitunter recht systematisch, wer auf den Plattformen zwar als Privatmann oder -frau auftritt, tatsächlich aber wie ein gewerblicher Händler tätig ist. Und so führt einmal der Verkauf einer – angeblich geerbten – Sammlung von Pelzmänteln zur Einkommensteuer- und Umsatzsteuerpflicht und ein anderes Mal der Verkauf von Bierdeckeln (vgl. BFH vom 12.8.2015, XI R 43/13 und FG Köln v. 4.3.2015, 14 K 188/13).
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Umsatzsteuer: Warum nun auch bei Kleinbeträgen Voranmeldungen fällig werden
Sind Sie Anfang des Jahres von Ihrem Finanzamt aufgefordert worden, von nun an Umsatzsteuer-Voranmeldungen abzugeben, obwohl Sie nur ganz geringe Umsätze erzielt haben? Und obwohl Ihre umsatzsteuerliche Zahllast pro Jahr bislang weniger als 1.000 Euro betrug? Oder obwohl Sie eigentlich Kleinunternehmer sind? Dann befinden Sie sich in guter Gesellschaft, denn so ergeht es derzeit tausenden kleinerer Unternehmer.
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Umsatzsteuer: Keine Steuerfreiheit mehr für Privatlehrer?
Wie zu befürchten war, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) keine umsatzsteuerliche Befreiung für Fahrschulunterricht für die Fahrerlaubnisklassen B und C1 ist gewährt. Es handele sich nicht um einen von der Mehrwertsteuer befreiten Schul- und Hochschulunterricht. Das Urteil dürfte weit über den Fall der Fahrschulen hinausgehen und möglicherweise zu einem vollkommen neuen Verständnis der Steuerbefreiung für unterrichtende Leistungen führen.
Steuererklärung: Verspätungszuschlag bei verspäteter Abgabe
Wenn Sie eine Steuererklärung oder eine Steueranmeldung (z.B. Umsatzsteuer-Voranmeldung, Lohnsteueranmeldung) nicht oder nicht rechtzeitig abgeben, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen (§ 152 AO). Ob und in welcher Höhe ein Verspätungszuschlag festgesetzt wird, liegt im Ermessen des Finanzamtes. Der Verspätungszuschlag darf höchstens 10 % der festgesetzten Steuer betragen, maximal 25.000 Euro.
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Unfall: Schadenregulierung auf Gutachtenbasis ohne Umsatzsteuer
Ein Unfall mit dem Kfz ist ärgerlich genug. Im Rahmen der Schadenregulierung wird der Unfall aber von der gegnerischen Kfz-Haftpflicht beglichen, sofern Sie keine Schuld an dem Unfall haben und der Verursacher nicht geflüchtet ist. Lassen Sie Ihr Kfz in einer Fachwerkstatt reparieren, erhalten Sie grundsätzlich die Kosten inklusive Umsatzsteuer ersetzt, sofern es sich um ein Privatfahrzeug handelt. Doch was gilt, wenn Sie auf Gutachtenbasis mit der Versicherung abrechnen?
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Steuerfreiheit für Zuschüsse und Jobtickets des Arbeitgebers
Arbeitgeberleistungen – Zuschüsse und Jobtickets – für Fahrten des Arbeitnehmers zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie für Fahrten zu einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet (z.B. Forstgebiet, Werksgelände) oder zu einem vom Arbeitgeber dauerhaft festgelegten Sammelpunkt (z.B. Busdepot, Fährhafen) gehören nach derzeitiger Rechtslage zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.
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Firmenfahrräder: Neue Steuerfreiheit ab 2019
Viele Firmen stellen ihren Mitarbeitern Fahrräder und Elektrofahrräder zur Verfügung, mit denen sie zur Arbeit fahren und die sie auch privat nutzen können (Firmenfahrräder). Wie beim Firmenwagen müssen die Mitarbeiter auch beim Firmenfahrrad seit 2012 einen geldwerten Vorteil versteuern. Und zwar monatlich 1 % des Listenpreises (sog. 1 %-Durchschnittsmethode). Dieser Betrag ist ebenfalls sozialversicherungspflichtig, sofern das Gehalt die Beitragsbemessungsgrenze nicht übersteigt (koordinierter Ländererlass vom 23.11.2012, BStBl. 2012 I S. 1224).
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