Wer eine Wohnung verbilligt überlässt, kann seine Werbungskosten auch dann voll abziehen, wenn die Miete mindestens 50 Prozent der ortsüblichen Miete beträgt. Liegt die Miete darunter, sind die Kosten aufzusplitten in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil, wobei Letzterer steuerlich verloren ist.
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Tag Archives: Steuerrecht
Deutschlandticket: Preisnachlass für Arbeitgeber mindert Pendlerpauschale nicht
Seit dem 1. Mai 2023 gilt das Deutschlandticket, vielfach als 49-Euro-Ticket bezeichnet. Arbeitgeber haben die Möglichkeit, ihren Beschäftigten das Deutschlandticket als Jobticket bereitzustellen. Wenn sie dabei einen Zuschuss von mindestens 25 Prozent auf den Ausgabepreis des Tickets leisten, gewährt das jeweilige Verkehrsunternehmen zusätzlich fünf Prozent Übergangsabschlag bzw. Rabatt auf den Ausgabepreis.
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SFN-Zuschläge: Steuerfreiheit von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit
Zuschläge, die für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit (SFN-Zuschläge) gezahlt werden, sind bis zu bestimmten Höchstgrenzen steuer- und sozialversicherungsfrei (§ 3b EStG, § 1 SvEV). Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist, dass die Zuschläge neben dem Grundlohn geleistet werden; sie dürfen nicht Teil einer einheitlichen Entlohnung für die gesamte, auch an Sonn- und Feiertagen oder nachts geleistete Tätigkeit sein.
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Steuerbescheid: Absenkung des Zinssatzes auf Steuerzinsen geplant
Wer seinen Steuerbescheid später als 15 Monate nach dem Steuerjahr erhält, muss bei einer Steuernachzahlung zusätzlich Steuerzinsen zahlen. Diese Nachzahlungszinsen betrugen bisher 0,5 Prozent je vollen Monat. Wer eine Steuererstattung erhält, bekommt entsprechende Erstattungszinsen (§ 233a AO). Die Höhe des Zinssatzes ist im Gesetz festgelegt (§ 238 AO). Ein Zinssatz von 6 % p.a. ist heutzutage außerordentlich hoch, wo doch die Marktzinsen schon seit etlichen Jahren nahe Null und sogar im Negativbereich liegen. Im Vergleich dazu stellt der Zinssatz des Fiskus von 6 % heute ein auffälliges Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung dar.
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Steuerverzinsung: Zinssatz von 0,15 Prozent pro Monat in Planung
Ein Zinssatz von 0,5 Prozent monatlich (6 Prozent jährlich) für die Verzinsung von Steuernachzahlungen und -erstattungen ist verfassungswidrig. Korrigiert werden muss der Zinssatz ab dem 1.1.2019. Der Gesetzgeber wurde zum Handeln aufgefordert, darf sich damit allerdings bis zum 31.7.2022 Zeit lassen (BVerfG-Beschluss vom 8.7.2021, 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17). Nunmehr sind die ersten Pläne zur neuen Steuerverzinsung bekannt geworden (Referentenentwurf des BMF vom 14.2.2021).