Seit 2019 sind bestimmte Arbeitgeberleistungen – Zuschüsse, Jobticket oder Deutschland-Ticket – an Arbeitnehmer zu den Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte steuer- und sozialversicherungsfrei (§ 3 Nr. 15 EStG).

Seit 2019 sind bestimmte Arbeitgeberleistungen – Zuschüsse, Jobticket oder Deutschland-Ticket – an Arbeitnehmer zu den Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte steuer- und sozialversicherungsfrei (§ 3 Nr. 15 EStG).
Überlässt der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern verbilligt oder unentgeltlich Vermögensbeteiligungen in Form von Mitarbeiteraktien und Mitarbeiterbeteiligungen, ist der geldwerte Vorteil in bestimmter Höhe steuerfrei. Ab dem 1.4.2009 lag der Steuerfreibetrag zunächst bei 360 Euro (§ 3 Nr. 39 EStG).