Wenn die Steuererklärung zu spät abgegeben wird, drohen Verspätungszuschläge. Diese können erheblich ausfallen, je nachdem, ob das Finanzamt sein Ermessen ausübt oder die Zuschläge gesetzlich vorgeschrieben sind. Dieser Artikel erklärt, wie Sie sich gegen einen Verspätungszuschlag wehren können und welche Möglichkeiten zur Reduzierung bestehen. Insbesondere wird aufgezeigt, wann Einspruch sinnvoll ist und welche Chancen bestehen, falls das Finanzamt seinen Ermessensspielraum nicht ordnungsgemäß genutzt hat.
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Gleichgeschlechtliche Ehe: Jetzt Änderungsanträge für Steuerbescheide stellen!
Viele gleichgeschlechtliche Paare haben von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, ihre Lebenspartnerschaft in eine gleichgeschlechtliche Ehe umzuwandeln. Sie sollten nun aber eine wichtige steuerliche Frist beachten: Sie können nämlich bis zum 31.12.2020 die Zusammenveranlagung mit Splittingtarif beantragen – und zwar rückwirkend für alle Jahre bis zum Beginn der eingetragenen Lebenspartnerschaft. Dies ist auch dann möglich, wenn die Steuerbescheide bereits bestandskräftig sind.
Steuererklärung: Verspätungszuschlag bei verspäteter Abgabe
Wenn Sie eine Steuererklärung oder eine Steueranmeldung (z.B. Umsatzsteuer-Voranmeldung, Lohnsteueranmeldung) nicht oder nicht rechtzeitig abgeben, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen (§ 152 AO). Ob und in welcher Höhe ein Verspätungszuschlag festgesetzt wird, liegt im Ermessen des Finanzamtes. Der Verspätungszuschlag darf höchstens 10 % der festgesetzten Steuer betragen, maximal 25.000 Euro.
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Schummeln bei der Steuererklärung
Ein paar Kilometer Umweg auf dem Weg ins Büro sparen viel Geld. Ein Krimi ist selbstverständlich Fachlektüre. Und 30 Prozent Trinkgeld sind auf Geschäftsreisen ganz normal. Zumindest will man das dem Finanzamt weismachen. Doch wer bei der Steuererklärung Kosten aufbauscht oder gar erfindet, bewegt sich auf dünnem Eis.
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Jahressteuergesetz 2015: Weitere Steueränderungen verschiedener Art
Wieder wurde ein umfangreiches Steuerpaket beschlossen. Ähnlich einem Jahressteuergesetz bringt das „Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ (ZollkodexAnpG) vom 22.12.2014 verschiedene Änderungen im steuerlichen Bereich. Wir informieren hier über die wichtigsten Neuregelungen, die im wesentlichen ab 2015 relevant sind und bei Lohnsteuer kompakt berücksichtigt werden.
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