Tag Archives: Steuerermäßigung

Fotovoltaikanlage: Rückgängigmachung des IAB laut FG Köln rechtens

Fotovoltaikanlage: Rückgängigmachung des IAB laut FG Köln rechtens

Seit 2022 ist gesetzlich verankert, dass Fotovoltaikanlagen auf Einfamilienhäusern bis zu 30 kWp steuerfrei gestellt sind. Zudem gibt es Steuerbefreiungen für Anlagen, die auf Mehrfamilienhäusern, gemischt genutzten Häusern oder betrieblich genutzten Gebäuden installiert sind (§ 3 Nr. 72 EStG). Das führt zu folgender Frage: Was geschieht, wenn für die geplante Anschaffung einer Fotovoltaikanlage beispielsweise in 2021 ein Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG gebildet wurde, und zwar in Höhe von bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten? Das heißt: Muss der IAB des Jahres 2021 rückgängig gemacht werden oder bleibt er erhalten? Immer vorausgesetzt natürlich, die Installation ist ernsthaft geplant und erfolgt später auch tatsächlich.


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Fahrtkostenerstattungen an Kinder sind keine Haushaltsnahe Dienstleistungen

Für haushaltsnahe Dienstleistungen gibt es eine Steuervergünstigung in Höhe von 20 Prozent, höchstens 4.000 Euro im Jahr (§ 35a EStG). Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehören vor allem hauswirtschaftliche Tätigkeiten, die gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts erledigt werden und für die ein selbstständiger Dienstleister beauftragt wird. Dienstleistungen von Partnern und Kindern können grundsätzlich nicht abgezogen werden, auch wenn diese für ihre Leistungen ein Entgelt erhalten, denn es handelt sich in der Regel um familiäre Verpflichtungen, die einem Vertrag nicht „zugänglich“ sind.
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