Tag Archives: Säumniszuschläge

Sozialversicherung: Kostenlose Broschüre zur Beitragsberechnung

Die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge ist für viele Arbeitgeber eine Herausforderung. Fehler können teuer werden, denn nicht abgeführte Beiträge müssen oft mit hohen Säumniszuschlägen nachgezahlt werden. Um Unternehmen zu unterstützen, hat die Deutsche Rentenversicherung eine aktualisierte kostenlose Broschüre zur Beitragsberechnung veröffentlicht.


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Säumniszuschlag: Verzinsung von 1 Prozent p.M. ist verfassungsgemäß

Wird eine Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet, so ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von 1 Prozent des abgerundeten rückständigen Steuerbetrags zu entrichten; abzurunden ist auf den nächsten durch 50 Euro teilbaren Betrag (§ 240 AO).
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