Die Ist-Besteuerung erlaubt Unternehmern, die Umsatzsteuer erst nach Zahlungseingang an das Finanzamt abzuführen. Diese Option entlastet die Liquidität, insbesondere bei langen Zahlungsfristen. Mit dem Wachstumschancengesetz 2024 und dem Jahressteuergesetz 2024 treten wichtige Neuerungen für die Ist-Besteuerung in Kraft.
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Selbstständige: Änderung beim Vorsteuerabzug
Nach bisheriger Rechtslage können (bzw. müssen) vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer die Umsatzsteuer aus Eingangsrechnungen als Vorsteuer immer in dem Voranmeldungszeitraum abziehen, in dem die Leistung ausgeführt wurde und sie die entsprechende Rechnung erhalten haben. Es kommt nicht darauf an, wann die Rechnung bezahlt wurde. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Rechnungsaussteller die Umsatzsteuer nach „vereinbarten Entgelten“ (Soll-Besteuerung) oder nach „vereinnahmten Entgelten“ (Ist-Besteuerung) berechnet.
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