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Null-Prozent-Finanzierung: Keine Steuerminderung der Umsatzsteuer

Null-Prozent-Finanzierung: Keine Steuerminderung der Umsatzsteuer

Zur Verkaufsförderung bieten zahlreiche Händler eine sogenannte Null-Prozent-Finanzierung an. Die Kunden finanzieren ihren Kauf dabei über ein dem Händler nahestehendes Kreditinstitut, der Händler wiederum erhält den Kaufpreis von der finanzierenden Bank ausbezahlt, allerdings unter Abzug einer Gebühr. Rein wirtschaftlich betrachtet erhält der Händler also nicht den vollen Kaufpreis, den er dem Kunden in Rechnung stellt, sondern einen um die Gebühren der Bank geminderten Betrag. Es stellt sich die Frage, aus welchem Betrag der Händler die Umsatzsteuer ermitteln muss – aus dem den Kunden in Rechnung gestellten oder aus dem von der Bank überwiesenen Betrag?
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