Die Rückforderung von im Frühjahr 2020 ausgezahlten Corona-Soforthilfen durch das Land Nordrhein-Westfalen ist rechtswidrig. Wie im SteuerSparbrief September 2022 berichtet, hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf in diesem Sinne entschieden (Urteile vom 16.8.2022, Az. 20 K 7488/20, 20 K 217/21 und 20 K 393/22). Nunmehr hat auch das VG Köln gegen das Land Nordrhein-Westfalen entschieden und den Klagen von sechs Solo-Selbstständigen und Kleinunternehmern stattgegeben.
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