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Arbeitgeber: Erhöhung der Insolvenzgeld-Umlage U3 ab 2025

Zum 1. Januar 2025 steigt die Insolvenzgeld-Umlage U3 wieder auf 0,15 Prozent. Dies betrifft alle Arbeitgeber in Deutschland, unabhängig von Größe oder Branche. Die Umlage dient der Finanzierung des Insolvenzgeldes, das Arbeitnehmern im Falle einer Unternehmensinsolvenz für bis zu drei Monate gezahlt wird.
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