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Inflationsausgleichsprämie: Lohnerhöhung in 2025 bleibt steuerfrei

Inflationsausgleichsprämie: Lohnerhöhung in 2025 bleibt steuerfrei

Arbeitgeber konnten bis Ende 2024 eine Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei an ihre Beschäftigten zahlen. Voraussetzung war, dass die Zahlung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgte (§ 3 Nr. 11c EStG). Doch was passiert, wenn ab 2025 eine Lohnerhöhung folgt? Besteht die Gefahr, dass rückwirkend die Steuerfreiheit der Prämie entfällt? Eine aktuelle Klarstellung des Bundesfinanzministeriums (BMF) gibt Entwarnung.


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Wer bekommt die Inflationsausgleichsprämie?

Wer bekommt die Inflationsausgleichsprämie?

Wenn Arbeitgeber ihren Mitarbeitern eine so genannte Inflationsausgleichsprämie gewähren, bleibt diese bis zu einem Betrag von 3.000 EUR steuer- und sozialversicherungsfrei. Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird. Die Regelung gilt für Zahlungen, die vom 26.10.2022 bis zum 31.12.2024 gewährt werden (§ 3 Nr. 11c EStG).
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