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Umsatzsteuer: Ausweis zu hoher Steuer in Rechnungen unschädlich?

Das Umsatzsteuerrecht kann manchmal ziemlich kompliziert sein. Und so kommt es, dass ein Unternehmer über eine eigentlich steuerfreie Leistung mit Umsatzsteuer abrechnet oder in einer Rechnung 19 Prozent Umsatzsteuer ausweist, obwohl nur der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent anzuwenden gewesen wäre. Nach dem – bisherigen – Willen des deutschen Fiskus und des Bundesfinanzhofs wird aber die Steuer, die in der Rechnung ausgewiesen wird, geschuldet, auch wenn diese zu hoch ist. Und tatsächlich ist dies so in § 14c Abs. 1 UStG so geregelt. Erst wenn die Rechnung berichtigt wird, ermäßigt sich die Steuer wieder. Allerdings ist eine solche Rechnungsberichtigung zuweilen gar nicht möglich – nämlich dann, wenn eine Leistung an unzählige Endverbraucher erbracht wurde, deren Namen gar nicht bekannt sind. Oder wenn sich erst nach einem extrem langen Gerichtsverfahren herausstellt, dass statt des vollen Steuersatzes doch nur der ermäßigte Steuersatz korrekt gewesen wäre und man den Kunden nach acht, neun oder zehn Jahren keine neue Rechnung präsentieren kann.


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