Seit dem 1.7.2021 gilt für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent. Für Getränke ist es beim regulären Steuersatz von 19 Prozent geblieben. Diese Regelung – eingeführt mit dem „Corona-Steuerhilfegesetz“ – wurde seitdem zweimal verlängert bis zum 31.12.2023 (§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG).
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Umsatzsteuer: Steuersatz in der Gastronomie bleibt bei 7 Prozent
Der Bundesrat hat am 7.10.2022 zahlreichen Änderungen bei den Verbrauchsteuern zugestimmt. So bleibt es bis Ende 2023 beim reduzierten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen. Ausge- nommen sind weiterhin Getränke.
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