Steuerbescheide können aus verschiedenen Gründen vorläufig ergehen. Die Vorläufigkeit betrifft oft spezifische Punkte und erlaubt nicht immer nachträgliche Änderungen zum Nachteil des Steuerpflichtigen. Geregelt ist dies in § 165 der Abgabenordnung (AO).
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Tag Archives: Bundesverfassungsgericht
Vorläufigkeitsvermerk im Steuerbescheid: Ansprüche und Fallstricke
Die Finanzverwaltung darf Steuerbescheide, die sie erteilt hat, nur im Ausnahmefall zuungunsten der Steuerzahler ändern. Andersherum haben Steuerpflichtige – nach Ablauf der Einspruchsfrist – nur ausnahmsweise Anspruch auf Änderung von Steuerbescheiden zu ihren Gunsten. Einer dieser Ausnahmefälle ist gegeben, wenn der Steuerbescheid gemäß § 165 AO „vorläufig“ ergangen ist.
Termingeschäfte: Beschränkung der Verlustverrechnung unzulässig?
Die Verrechnung von Verlusten aus Termingeschäften ist gesetzlich auf 20.000 Euro beschränkt. Ein aktuelles Urteil des FG Rheinland-Pfalz stellt die Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung in Frage. Betroffene, die Termingeschäfte getätigt haben , sollten Einspruch einlegen.
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Steuererklärung für 2019: Das ist neu
Wie in jedem Jahr gab es auch für das Jahr 2019 wieder eine Fülle von steuerlichen Änderungen und Neuregelungen. Hier sehen Sie wichtigsten Neuerungen für die Steuererklärung für 2019, die Sie kennen sollten.
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Arbeitszimmer: Einsprüche wegen teilweiser privater Mitbenutzung erledigt
Seit Jahrzehnten ist klar, dass ein häusliches Arbeitszimmer nur dann steuerlich anerkannt wird, wenn der Raum von den übrigen Wohnräumen abgetrennt ist, büromäßig ausgestattet ist und so gut wie ausschließlich beruflich genutzt wird. Eine private Mitbenutzung darf gegenüber der beruflichen Nutzung allenfalls von nur ganz untergeordneter Bedeutung sein. Mathematisch ausgedrückt bedeutet das: Die berufliche Nutzung des Arbeitszimmers muss mindestens 90 % der Gesamtnutzung betragen, und die private Nutzung darf nicht mehr als 10 % der Gesamtnutzung ausmachen.
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Steuererklärung für 2015: Das ist neu
Sie sind gut ins neue Jahr gerutscht und brauchen noch einen guten Vorsatz fürs neue Jahr? Wie wär’s mit dem hier: Die Steuererklärung noch im Januar angehen! Klingt nicht so spannend? Je früher Sie sich an die Arbeit machen, desto schneller haben Sie Ihr Geld zurück.Bei der Steuererklärung für 2015 gibt es ein paar Neuerungen, die Sie kennen sollten.
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