Tag Archives: Brutto-Entgelte

Einnahmen-Überschussrechnung: Erhöhung der Umsatz- und Gewinngrenze

Bei der Einnahmen-Überschussrechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG werden die Betriebseinnahmen den Betriebsausgaben gegenüber gestellt, und das Ergebnis ist der Gewinn oder der Verlust. Gewerbetreibende und Land- und Forstwirte können derzeit ihren Gewinn mittels Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln, wenn

  • der Jahresumsatz nicht höher ist als 600.000 EUR und
  • der Jahresgewinn nicht höher ist als 60.000 EUR im Kalenderjahr bzw. Wirtschaftsjahr.


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Einnahmen-Überschussrechnung: Umsatzsteuer ist Einnahme und Ausgabe

Viele Gewerbetreibende und Freiberufler ermitteln ihren Gewinn mittels Einnahmen-Überschussrechnung (§ 4 Abs.3 EStG). Etwas vereinfacht ausgedrückt wird das Geld, das eingeht, im Zeitpunkt des Zuflusses als Einnahme und das Geld, das herausgeht, bei Abfluss als Ausgabe verbucht (§ 11 EStG). Zur Gewinnermittlung sind folglich die tatsächlich geflossenen Einnahmen und Ausgaben zu ermitteln.


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