Wer eine neue – selbstständige – Tätigkeit aufnimmt, erzielt in der Anfangszeit oftmals Verluste, bevor das Geschäft floriert. Dauern die Verluste mehrere Jahre an, wittert das Finanzamt mitunter aber eine so genannte Liebhaberei und möchte die Verluste nicht mehr anerkennen oder sogar auch für die Vergangenheit streichen. Dann liegt es am Unternehmer, dem Finanzamt glaubhaft zu machen, dass sehr wohl eine Gewinnerzielungsabsicht besteht und die aktuellen Verluste und/oder die Verluste der Vergangenheit weiter anzuerkennen sind.
Weiterlesen