Berufsgeheimnisträger wie Rechtsanwälte, Steuerberater oder Ärzte stehen beim Fahrtenbuch vor einem Dilemma: Sie müssen ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führen – dürfen aber sensible Daten nicht preisgeben. Doch in welchen Fällen sind Schwärzungen erlaubt? Und wie weit dürfen sie gehen?
