Die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge ist für viele Arbeitgeber eine Herausforderung. Fehler können teuer werden, denn nicht abgeführte Beiträge müssen oft mit hohen Säumniszuschlägen nachgezahlt werden. Um Unternehmen zu unterstützen, hat die Deutsche Rentenversicherung eine aktualisierte kostenlose Broschüre zur Beitragsberechnung veröffentlicht.
Sozialversicherungsbeiträge: Worauf Arbeitgeber achten müssen
Das Arbeitsentgelt aus einem Beschäftigungsverhältnis unterliegt in der Regel der Lohnsteuer- und Sozialversicherungspflicht. Arbeitgeber sind verpflichtet, Beiträge für folgende Versicherungen zu berechnen und abzuführen:
- Rentenversicherung
- Krankenversicherung
- Pflegeversicherung
- Arbeitslosenversicherung
Doch die Entgeltabrechnung ist oft komplex. Fehler bei der Beitragsberechnung können bei einer Sozialversicherungsprüfung teuer werden. Die Prüfer fordern nicht gezahlte Beiträge nach – oft mit Säumniszuschlägen. Beitragsansprüche gegenüber dem Arbeitgeber verjähren erst vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit.
Neue Broschüre zur Beitragsberechnung
Die Deutsche Rentenversicherung hat eine überarbeitete Broschüre veröffentlicht, die Arbeitgeber gezielt unterstützt. Auf 85 Seiten bietet sie praxisnahe Informationen zur richtigen Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge.
Besonderheiten der Broschüre:
- Schritt-für-Schritt-Erklärung zur Beitragsberechnung
- Entgeltkatalog mit sozialversicherungsrechtlicher Bewertung gängiger Entgeltarten
- Hervorhebung wichtiger Begriffe zur schnellen Orientierung
Hier geht es zur Broschüre: Sozialversicherungsprüfung im Unternehmen – Auf den Punkt gebracht (Stand: 13.1.2025)