Jahresanfang: Wichtige Überprüfung für GmbH-Gesellschafter und Geschäftsführer

Der Beginn des Jahres bietet eine ideale Gelegenheit, die Satzung Ihrer GmbH sowie den Anstellungsvertrag des Gesellschafter-Geschäftsführers zu überprüfen. Anpassungen sind häufig notwendig, um steuerliche Risiken zu vermeiden. Hier erfahren Sie, welche Punkte besonders beachtet werden sollten.

1. Vereinbarungen rechtzeitig und korrekt treffen

  • Keine rückwirkenden Änderungen:
    Verträge und Änderungen müssen stets im Vorhinein vereinbart werden. Rückdatierte Vereinbarungen sind unzulässig und können leicht entlarvt werden – etwa durch digitale Belege und revisionssichere Speicherung. Rückdatierungen führen zu verdeckten Gewinnausschüttungen (vGA).

2. Überprüfung der Vergütungsbestandteile

Folgende Aspekte sollten regelmäßig geprüft werden:

  • Festgehalt: Ist das Gehalt noch angemessen und marktüblich?
  • Tantiemen:
    • Gewinnabhängige Tantiemen sind steuerlich anerkannt.
    • Umsatzabhängige Tantiemen hingegen nur in Ausnahmefällen.
    • Der erfolgsabhängige Anteil sollte maximal 25 % der Gesamtvergütung ausmachen.
  • Zusatzleistungen:
    • Urlaubs- und Weihnachtsgeldansprüche anpassen.
    • Dienstwagenregelungen auf Aktualität prüfen (z. B. Fahrzeugkategorie).
  • Pensionszusagen: Überprüfen Sie, ob der Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge noch angemessen ist.

3. Angemessenheit der Gesamtvergütung

Die Vergütung des Geschäftsführers muss insgesamt angemessen sein, um steuerliche Risiken zu vermeiden:

  • Orientierungshilfen:
    • Branchenübliche Vergütungen oder Vergleichsstudien heranziehen.
    • Ein verbleibender Gewinn der GmbH von mindestens 50 % nach Abzug der Geschäftsführergehälter wird oft gefordert.
    • Bei Freiberufler-GmbHs kann auch ein geringerer Gewinnanteil akzeptiert werden.
  • Gewinnabsaugung vermeiden: Stellen Sie sicher, dass die Gesellschaft nicht durch hohe Gehälter ausblutet.

4. Verrechnungskonten ordnungsgemäß führen

Verrechnungskonten zwischen GmbH und Gesellschafter sind ein praktisches Mittel, bergen jedoch Risiken:

  • Angemessene Verzinsung:
    • Nicht oder unzureichend verzinste Verrechnungskonten führen zu einer verdeckten Gewinnausschüttung.
    • Der Zinssatz sollte innerhalb der Spanne von banküblichen Habenzinsen bis banküblichen Sollzinsen liegen (BFH-Urteil vom 22.2.2023, I R 27/20).
  • Klare Rückzahlungsvereinbarungen:
    • Rückzahlungen dürfen nicht beliebig hinausgezögert werden.
    • Regelmäßige Überprüfung der Konten und gegebenenfalls Anpassung der Verträge.

Fazit: Jahresbeginn optimal nutzen

Der Jahresanfang ist der ideale Zeitpunkt, um steuerliche und rechtliche Risiken zu minimieren:

  • Überprüfen Sie Satzung, Anstellungsverträge und Verrechnungskonten gründlich.
  • Passen Sie Gehaltsbestandteile und Vereinbarungen rechtzeitig an.
  • Vermeiden Sie Rückdatierungen und unklare Regelungen.

Eine regelmäßige Prüfung sichert die steuerliche Anerkennung und schützt vor unnötigen Nachzahlungen.