E-Rechnungen: Visualisierungs-Tool der Finanzverwaltung

Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland die Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen. Aufgrund des hohen Umsetzungsaufwands für Unternehmen wurden jedoch Übergangsregelungen bis 2028 geschaffen. Trotz dieser Fristen müssen inländische Unternehmer bereits jetzt in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten.

Um Unternehmen hierbei zu unterstützen, bietet die Finanzverwaltung ein Visualisierungs-Tool für E-Rechnungen an. Damit können elektronische Rechnungen im XML-Format in ein lesbares Format umgewandelt werden.

Visualisierungs-Tool für E-Rechnungen

Unter www.elster.de/eportal/e-rechnung stellt die Finanzverwaltung ein kostenloses Online-Tool zur Verfügung. Damit können Unternehmen:

  • Eine E-Rechnung im XML-Format (bis zu 10 MB) hochladen
  • Die Rechnung anschließend in einer lesbaren Ansicht darstellen lassen

Das Tool erleichtert insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen den Umgang mit der neuen Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung.

Wer muss E-Rechnungen empfangen können?

Die Pflicht zur Annahme von E-Rechnungen gilt unabhängig von der Unternehmensgröße. Das bedeutet, dass auch folgende Unternehmer ab 2025 die technischen Voraussetzungen für den Empfang und die Archivierung elektronischer Rechnungen schaffen müssen:

  • Kleinunternehmer
  • Unternehmer mit steuerfreien Umsätzen (z. B. Vermieter)
  • Vereine

Aufbewahrungspflichten für E-Rechnungen

E-Rechnungen unterliegen strengen Aufbewahrungsvorschriften. Dabei gilt:

  • Das Ursprungsformat der E-Rechnung (XML) muss unverändert archiviert werden.
  • Die maschinelle Auswertbarkeit durch die Finanzverwaltung muss gewährleistet sein.
  • Zusätzliche Dokumente mit steuerlich relevanten Informationen (z. B. Buchungsvermerke) müssen ebenfalls unverändert aufbewahrt werden.
  • Auch wenn eine E-Rechnung zusätzlich als PDF übermittelt wird, muss das Ursprungsformat gespeichert bleiben.
  • Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist für Rechnungen beträgt nun acht Jahre.

Unternehmen sollten daher frühzeitig prüfen, ob ihre Buchhaltungssysteme die neuen Anforderungen erfüllen.