Ab November 2024 startet die schrittweise Einführung der neuen Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) für wirtschaftlich Tätige in Deutschland. Diese eindeutige Identifikationsnummer wird allen Unternehmen, unabhängig von ihrer Rechtsform, zugeteilt. Ziel der W-IdNr. ist es, die Kommunikation zwischen Unternehmen und Behörden sowie zwischen den Behörden selbst zu vereinfachen. Die Vergabe erfolgt durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ohne zusätzliche Kosten und wird bis 2026 vollständig abgeschlossen sein.
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Ab 2025: 4-Tages-Frist für die Bekanntgabe von Steuerbescheiden
Ab dem 1. Januar 2025 tritt eine wichtige Änderung in Kraft, die die Frist zur Bekanntgabe von Steuerbescheiden betrifft. Aufgrund des neuen Postrechtsmodernisierungsgesetzes vom 15.7.2024 verlängern sich die Postlaufzeiten. Bislang galt ein Steuerbescheid drei Tage nach dem Versand durch die Post als zugestellt. Künftig wird diese Frist auf vier Tage verlängert, was auch Auswirkungen auf die elektronische Übermittlung hat.
BFH bestätigt: Korrektur von Steuerbescheiden bei eDaten-Fehlern zulässig
Im Rahmen der Steuererklärung übernimmt das Finanzamt automatisiert zahlreiche Daten, die ihm von bestimmten Unternehmen und Institutionen digital mitgeteilt werden (§ 93c AO). Das sind insbesondere die Daten der Arbeitgeber und der Sozialversicherungsträger. Die übermittelten Werte werden auch als „eDaten“ bezeichnet. Die Datenübertragung läuft aber nicht immer reibungslos. Einmal werden die Daten zu spät übertragen und liegen bei der Veranlagung noch gar nicht vor. Ein anderes Mal sind die zunächst übermittelten Daten fehlerhaft und werden später geändert. Das kann zunächst zu falschen Steuerbescheiden führen.