Category Archives: Umsatzsteuer

Umsatzsteuer: Kein Vorsteuerabzug für Erwerb von Luxusfahrzeugen

Wer ein extrem hochpreisiges Kfz erwirbt, erweckt zumeist den Argwohn der Finanzverwaltung. Dieses sieht in dem Kauf oftmals einen reinen Repräsentationsaufwand und versagt zum einen den Betriebsausgabenabzug bei der Einkommensteuer und zum anderen den Vorsteuerabzug bei der Umsatzsteuer. Allerdings kauft manch Kfz-Liebhaber ein Luxusfahrzeug gar nicht, um es im Straßenverkehr zu nutzen, sondern hofft vielmehr auf die Wertsteigerung. Dies betrifft zuweilen Sondereditionen, also limitierte Stückzahlen von bestimmten Kfz, die nach dem Kauf vor Staub geschützt für einige Jahre in besonderen Hallen aufbewahrt werden.
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eBay: Versteuerung bei An- und Verkauf von Artikeln

Personen, die Artikel über eBay angeblich privat verkaufen, sind vor einem Zugriff des Fiskus nicht geschützt. Die Finanzbeamten prüfen recht systematisch, wer auf den Plattformen zwar als Privatmann oder -frau auftritt, tatsächlich aber wie ein gewerblicher Händler tätig ist. Und so führt einmal der Verkauf einer – vermeintlich geerbten – Sammlung von Pelzmänteln zur Einkommensteuer- und Umsatzsteuerpflicht und ein anderes Mal der Verkauf von Bierdeckeln (vgl. BFH vom 12.8.2015, XI R 43/13 und FG Köln vom 4.3.2015, 14 K 188/13).
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Influencer: Steuerguide der Finanzverwaltung

Influencer

Das Internet hat viele neue Berufe hervorgebracht, unter anderem den des Influencers. Als Influencer werden laut Wikipedia Personen bezeichnet, die „aufgrund ihrer starken Präsenz und ihres hohen Ansehens in sozialen Netzwerken als Träger für Werbung und Vermarktung in Frage kommen (sog. Influencer-Marketing).“ Früher wurde auch der Begriff „Multiplikator“ genutzt – das scheint aber im heutigen englischen Sprachgebrauch nicht mehr gängig zu sein.
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Zehn-Tage-Regel: Wann ist die Umsatzsteuer abzuziehen?

Unternehmer, die Ihren Gewinn mithilfe der Einnahmenüberschussrechnnung (EÜR) erklären, ziehen ihre Betriebsausgaben grundsätzlich in dem Jahr ab, in dem sie diese bezahlt haben. Allerdings gibt es eine wichtige Ausnahme: die Zehn-Tage-Regel des § 11 EStG. Sie besagt, dass Zahlungen, die sie bis zum 10. Januar leisten, steuerlich noch zum Vorjahr gehören, wenn es sich um regelmäßig wiederkehrende Betriebsausgaben handelt und die Ausgaben wirtschaftlich zum alten Jahr gehören. Hierunter fallen üblicherweise laufende Versicherungsbeiträge, Pachten, Mieten und Gehälter.
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Übernachtungsteuer ist verfassungsrechtlich in Ordnung

Hotelbett

Vor einigen Jahren begannen viele Städte und Gemeinden, von den ansässigen Beherbergungsbetrieben eine kommunale Übernachtungsteuer abzugreifen, die auch unter den Bezeichnungen Bettensteuer, Kulturförderabgabe, Tourismusförderabgabe, Hotelsteuer oder Citytax daher kommt. Aktuell sind es mehr als 30 Kommunen, die von Hotelgästen diese spezielle Steuer verlangen: mal fünf Prozent vom Nettopreis der Übernachtung, mal einen Pauschalbetrag von bis zu drei Euro. Doch nicht nur Hoteliers müssen die Steuer von ihren Gästen verlangen, sondern auch Pensionswirte, Vermieter von Ferienwohnungen und Betreiber von Campingplätzen. Die Abgabe wird in der Regel vom Übernachtungsgast bei der Buchung oder Anmeldung im Beherbergungsbetrieb erhoben. Steuerschuldner ist der jeweilige Beherbergungsbetrieb; er führt die Übernachtungsteuer an das Finanzamt ab.
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Null-Prozent-Finanzierung: Keine Steuerminderung der Umsatzsteuer

Null-Prozent-Finanzierung: Keine Steuerminderung der Umsatzsteuer

Zur Verkaufsförderung bieten zahlreiche Händler eine sogenannte Null-Prozent-Finanzierung an. Die Kunden finanzieren ihren Kauf dabei über ein dem Händler nahestehendes Kreditinstitut, der Händler wiederum erhält den Kaufpreis von der finanzierenden Bank ausbezahlt, allerdings unter Abzug einer Gebühr. Rein wirtschaftlich betrachtet erhält der Händler also nicht den vollen Kaufpreis, den er dem Kunden in Rechnung stellt, sondern einen um die Gebühren der Bank geminderten Betrag. Es stellt sich die Frage, aus welchem Betrag der Händler die Umsatzsteuer ermitteln muss – aus dem den Kunden in Rechnung gestellten oder aus dem von der Bank überwiesenen Betrag?
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Bewirtungskosten: Handgeschriebene Rechnungen formell ausreichend?

Bewirtungskosten: Handgeschriebene Rechnungen formell ausreichend?

Will man Bewirtungskosten steuerlich als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzen, muss man die Aufwendungen natürlich per Beleg nachweisen. Bei Rechnungen über 250 Euro muss der Beleg auch den Namen des Bewirtenden enthalten. Neben der Rechnung sind Angaben zur Bewirtung, das heißt insbesondere zum Anlass und zu den Teilnehmern, zu machen. Dies geschieht üblicherweise auf der Rückseite der Rechnung, die insoweit bereits als Bewirtungsbeleg ausgestaltet ist oder es ist ein zusätzlicher Eigenbeleg (Bewirtungsbeleg) zu erstellen (§ 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG).
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Steuerbescheid: Absenkung des Zinssatzes auf Steuerzinsen geplant

Steuerbescheid: Absenkung des Zinssatzes auf Steuerzinsen geplant

Wer seinen Steuerbescheid später als 15 Monate nach dem Steuerjahr erhält, muss bei einer Steuernachzahlung zusätzlich Steuerzinsen zahlen. Diese Nachzahlungszinsen betrugen bisher 0,5 Prozent je vollen Monat. Wer eine Steuererstattung erhält, bekommt entsprechende Erstattungszinsen (§ 233a AO). Die Höhe des Zinssatzes ist im Gesetz festgelegt (§ 238 AO). Ein Zinssatz von 6 % p.a. ist heutzutage außerordentlich hoch, wo doch die Marktzinsen schon seit etlichen Jahren nahe Null und sogar im Negativbereich liegen. Im Vergleich dazu stellt der Zinssatz des Fiskus von 6 % heute ein auffälliges Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung dar.
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