Category Archives: Steuer-Nachrichten

Firmenwagen: Keine Versteuerung des Privatanteils für Ford Ranger?

Firmenwagen: Keine Versteuerung des Privatanteils für Ford Ranger?

Für einen Firmenwagen, der sich im Betriebsvermögen befindet, ist die 1%-Regelung zur Versteuerung der – angeblichen – Privatnutzung anzuwenden, wenn kein Fahrtenbuch geführt wird. Es gilt der „Beweis des ersten Anscheins“, der fast immer für eine Privatnutzung eines Fahrzeugs spricht. Nach allgemeiner Lebenserfahrung werden betriebliche Fahrzeuge, die auch zur Nutzung für private Zwecke zur Verfügung stehen, tatsächlich auch privat genutzt (BFH-Beschluss vom 13.12.2011, VIII B 82/11). Selbst wenn sich ein weiteres Kfz im Privatvermögen befindet, verzichtet der Fiskus nur selten auf die Versteuerung des Privatanteils.
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Höhere Einspeisevergütung für Solarstrom

Höhere Einspeisevergütung für Solarstrom

Fotovoltaik wird wieder interessanter für private Haushalte. Dafür sorgen einige Änderungen im novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023), das am 30.7.2022 in Kraft getreten ist und in vielen Punkten erst ab 1.1.2023 gilt. Das EEG 2023 setzt auf einen massiven Ausbau der erneuerbaren Energien und eine deutlich höhere Einspeisevergütung. In diesem Jahr sollen 7 Gigawatt (GW) an neuer PV-Anlagenleistung ans Netz gehen, im kommenden Jahr schon 9 GW. Ab 2026 sind 22 Gigawatt neue Anlagen das ambitionierte Ausbauziel. Es sollen also viele neue PV-Anlagen in Deutschland errichtet werden, rund die Hälfte davon auf Dächern.
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Abgabefrist verpasst? So beantragen Sie eine Fristverlängerung!

Wenn Sie die neue Abgabefrist am 31. Oktober bzw. 1. November 2022 nicht einhalten können, drohen Verspätungszuschläge von bis zu 10 Prozent. Aber keine Sorge! In der Regel hat das Finanzamt nichts dagegen, wenn die Steuererklärung ein paar Tage oder eine Woche später eingeht. Wer länger Zeit braucht, schickt ein formloses Anschreiben mit der Bitte um Fristverlängerung. Das reicht in der Regel aus, um die Abgabefrist nach hinten zu schieben. Unser Musteranschreiben hilft Ihnen dabei!
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Künstlersozialversicherung: Abgabe steigt in 2023 auf 5,0 Prozent

Künstlersozialkasse

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Ressort- und Verbändebeteiligung zur Künstlersozialabgabe- Verordnung 2023 (KSA-VO 2023) eingeleitet. Nach der neuen Verordnung wird der Abgabesatz zur Künstlersozialver- sicherung im Jahr 2023 auf 5,0 Prozent angehoben. Der Künstlersozialabgabesatz lag seit 2018 – auch während der schwierigen Phase der Corona-Pandemie – unverändert bei 4,2 Prozent.
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Influencer: Steuerguide der Finanzverwaltung

Influencer

Das Internet hat viele neue Berufe hervorgebracht, unter anderem den des Influencers. Als Influencer werden laut Wikipedia Personen bezeichnet, die „aufgrund ihrer starken Präsenz und ihres hohen Ansehens in sozialen Netzwerken als Träger für Werbung und Vermarktung in Frage kommen (sog. Influencer-Marketing).“ Früher wurde auch der Begriff „Multiplikator“ genutzt – das scheint aber im heutigen englischen Sprachgebrauch nicht mehr gängig zu sein.
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Künstlersozialversicherung: Keine Abgabepflicht bei einmaligem Auftrag

Aquarell

Die Künstlersozialversicherung ist geschaffen worden, um selbständigen Künstlern und Publizisten einen ähnlichen Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung zu verschaffen wie Arbeitnehmern. Dazu müssen bestimmte Auftraggeber, etwa Verlage, Beiträge an die Künstlersozialkasse abführen. Im Jahr 2022 beträgt der Beitragssatz 4,2 Prozent des Honorars (2023: voraussichtlich 5,0 Prozent). Zu Streit über die Abgabepflicht kommt es vielfach, wenn Webdesigner mit der Erstellung einer neuen Internetseite oder mit deren Überarbeitung beauftragt werden. Die Künstlersozialkasse möchte selbst für einmalige Aufträge Beiträge kassieren –
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Corona-Soforthilfen: Land NRW unterliegt im Rechtsstreit um Rückzahlung

Corona-Soforthilfen

Die Bescheide, mit denen die Bezirksregierung Düsseldorf geleistete Corona-Soforthilfen von den Empfängern teil- weise zurückgefordert hat, sind rechtswidrig. Den gegen diese Schlussbescheide gerichteten Klagen dreier Zuwen- dungsempfänger gegen das Land Nordrhein-Westfalen hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf stattgegeben (Urteile vom 16.8.2022, Az. 20 K 7488/20, 20 K 217/21 und 20 K 393/22).
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Zehn-Tage-Regel: Wann ist die Umsatzsteuer abzuziehen?

Unternehmer, die Ihren Gewinn mithilfe der Einnahmenüberschussrechnnung (EÜR) erklären, ziehen ihre Betriebsausgaben grundsätzlich in dem Jahr ab, in dem sie diese bezahlt haben. Allerdings gibt es eine wichtige Ausnahme: die Zehn-Tage-Regel des § 11 EStG. Sie besagt, dass Zahlungen, die sie bis zum 10. Januar leisten, steuerlich noch zum Vorjahr gehören, wenn es sich um regelmäßig wiederkehrende Betriebsausgaben handelt und die Ausgaben wirtschaftlich zum alten Jahr gehören. Hierunter fallen üblicherweise laufende Versicherungsbeiträge, Pachten, Mieten und Gehälter.
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