Wenn Sie eine Steuererklärung oder eine Steueranmeldung (z.B. Umsatzsteuer-Voranmeldung, Lohnsteueranmeldung) nicht oder nicht rechtzeitig abgeben, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen (§ 152 AO). Ob und in welcher Höhe ein Verspätungszuschlag festgesetzt wird, liegt im Ermessen des Finanzamtes. Der Verspätungszuschlag darf höchstens 10 % der festgesetzten Steuer betragen, maximal 25.000 Euro.
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Category Archives: Einkommensteuererklärung
Steuerfreiheit für Zuschüsse und Jobtickets des Arbeitgebers
Arbeitgeberleistungen – Zuschüsse und Jobtickets – für Fahrten des Arbeitnehmers zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie für Fahrten zu einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet (z.B. Forstgebiet, Werksgelände) oder zu einem vom Arbeitgeber dauerhaft festgelegten Sammelpunkt (z.B. Busdepot, Fährhafen) gehören nach derzeitiger Rechtslage zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.
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Arbeitszimmer: Wie Sie ein Klimagerät steuerlich richtig absetzen
Bei hohen Sommertemperaturen sorgen mobile Klimageräte oder Ventilatoren für die nötige Abkühlung im häuslichen Arbeitszimmer, damit das Arbeiten leichter fällt. Doch wie werden die Ausgaben dafür in der Steuererklärung geltend gemacht?
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Steuererklärung: Verspätungszuschlag bei verspäteter Abgabe
Wenn Sie eine Steuererklärung oder eine Steueranmeldung (z. B. Umsatzsteuer-Voranmeldung, Lohnsteueranmeldung) nicht oder nicht rechtzeitig abgeben, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen (§ 152 AO). Ob und in welcher Höhe ein Verspätungszuschlag festgesetzt wird, liegt im Ermessen des Finanzamtes. Der Verspätungszuschlag darf höchstens 10 % der festgesetzten Steuer betragen, maximal 25 000 EUR. Kurioserweise kann ein Verspätungszuschlag leider auch dann festgesetzt werden, wenn es aufgrund der Steueranrechnung zu einer Steuererstattung kommt (BMF-Schreiben vom 6.8.2001, BStBl. 2001 I S. 504).
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Häusliches Arbeitszimmer zur Verwaltung der Fotovoltaikanlage absetzbar?
Mit dem Betrieb einer Fotovoltaikanlage erzielen Sie Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Im Zusammenhang mit der Verwaltung der Fotovoltaikanlage fallen verschiedene Tätigkeiten an: Schriftverkehr und Abrechnung mit dem Netzbetreiber, Überprüfung der Zahlungseingänge, monatliche Umsatzsteuervoranmeldung, jährliche Umsatzsteuererklärung, Einnahmen-Überschussrechnung, Auswertungen usw. Solche Tätigkeiten werden meistens am Esszimmertisch erledigt, oftmals aber auch im häuslichen Arbeitszimmer durchgeführt. Die Frage ist, ob für die Tätigkeiten das Arbeitszimmer steuerlich anerkannt wird und die Kosten als Betriebsausgaben bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb absetzbar sind.
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Steuererklärung 2016: Abgabefrist endet am 31. Mai 2017
Die Steuererklärung schieben viele Bürger gerne vor sich her. Doch jetzt vergeht die Zeit besonders schnell, denn am 31. Mai 2017 endet die offizielle Abgabefrist für die jährliche Steuererklärung. Zumindest gilt dieser Termin für diejenigen, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind. Und auch nur dann, wenn Sie Ihre Steuererklärung selber machen. Falls ein Steuerberater mit der Erstellung beauftragt wird, verlängert sich die Frist automatisch bis zum 31. Dezember 2017.
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Steuererklärung für 2016: Das ist neu
Wie in jedem Jahr gab es auch für das Jahr 2016 wieder eine Fülle von steuerlichen Änderungen und Neuregelungen. Hier sehen Sie wichtigsten Neuerungen für die Steuererklärung für 2016, die Sie kennen sollten.
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Hochwasserkatastrophe 2016: Steuererleichterungen für Geschädigte
Durch Unwetter mit Hochwasser im Mai und Juni 2016 sind in weiten Teilen Deutschlands Schäden in Milliardenhöhe entstanden. Zahlreiche Orte sind verwüstet, unzählige Menschen stehen vor dem Nichts, haben Hab und Gut verloren, sehen nur noch die Trümmer ihrer Existenz. Die Beseitigung der Schäden wird zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Den Geschädigten und auch den Unterstützern will der Fiskus mit verschiedenen Steuererleichterungen helfen.
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Schummeln bei der Steuererklärung
Ein paar Kilometer Umweg auf dem Weg ins Büro sparen viel Geld. Ein Krimi ist selbstverständlich Fachlektüre. Und 30 Prozent Trinkgeld sind auf Geschäftsreisen ganz normal. Zumindest will man das dem Finanzamt weismachen. Doch wer bei der Steuererklärung Kosten aufbauscht oder gar erfindet, bewegt sich auf dünnem Eis.
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