Während der Corona-Pandemie wurden im Frühjahr 2020 (erster Lockdown) und im Winter 2020 (zweiter Lockdown) Betriebe der Gastronomie und andere Geschäfte flächendeckend auf staatliche Anordnung geschlossen. Die Betriebsschließungsversicherung ist eine besondere Form der Betriebsunterbrechungsversicherung. Damit können sich Gastronomen gegen Verluste absichern, wenn das Lokal durch behördliche Anordnung geschlossen wird. Das Problem: Die Versicherungen wollen für den Ausfall aufgrund der coronabedingten Betriebsschließung während des Lockdowns nicht zahlen, weil Corona in den Versicherungsbedingungen nicht aufgeführt sei.
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