Werden Immobilien innerhalb von zehn Jahren an- und wieder verkauft, so liegt ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft vor (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Früher sprach man insoweit von Spekulationsgeschäften beim Immobilienverkauf. Die Gewinne aus Veräußerungen innerhalb der Zehn-Jahres-Frist unterliegen grundsätzlich der Einkommensteuer.
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Vorsicht: 20-Stunden-Regelung bei Minijobs wird geprüft
Ob in der Gastronomie, im Baugewerbe oder im Garten- und Landschaftsbau – in diesen und anderen Branchen ist der Einsatz der Mitarbeiter im Voraus nicht immer planbar. Daher greifen Arbeitgeber gerne auf Minijobber zurück, die ihnen „auf Abruf“ zur Verfügung stehen. Für diese Minijobs gibt es seit dem 1. Januar 2019 eine wichtige Neuregelung: Wenn die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist, gelten 20 Stunden pro Woche als vereinbart (§ 12 Abs. 1 TzBfG). Bislang galten nur zehn Stunden als vereinbart.
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eBay: An- und Verkauf kann steuerpflichtig sein!
Personen, die Artikel über eBay angeblich privat verkaufen, sind vor einem Zugriff des Fiskus nicht geschützt. Die Finanzbeamten prüfen mitunter recht systematisch, wer auf den Plattformen zwar als Privatmann oder -frau auftritt, tatsächlich aber wie ein gewerblicher Händler tätig ist. Und so führt einmal der Verkauf einer – angeblich geerbten – Sammlung von Pelzmänteln zur Einkommensteuer- und Umsatzsteuerpflicht und ein anderes Mal der Verkauf von Bierdeckeln (vgl. BFH vom 12.8.2015, XI R 43/13 und FG Köln v. 4.3.2015, 14 K 188/13).
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Elterngeld: Mehrfacher Steuerklassenwechsel im Bemessungszeitraum
Grundlage für das Elterngeld ist das persönliche Nettoeinkommen, nicht das Familieneinkommen. Maßgebend ist das Einkommen aus Erwerbstätigkeit in den 12 Monaten vor der Geburt des Kindes, das der betreuende Elternteil durchschnittlich pro Monat erzielt hat, sog. Bemessungszeitraum (§ 2b BEEG). Bei nichtselbständiger Erwerbstätigkeit hängt die Höhe des Elterngeldes von der Höhe des fiktiven Nettoeinkommens in den letzten 12 Monaten vor der Geburt des Kindes ab.
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Umsatzsteuer: Warum nun auch bei Kleinbeträgen Voranmeldungen fällig werden
Sind Sie Anfang des Jahres von Ihrem Finanzamt aufgefordert worden, von nun an Umsatzsteuer-Voranmeldungen abzugeben, obwohl Sie nur ganz geringe Umsätze erzielt haben? Und obwohl Ihre umsatzsteuerliche Zahllast pro Jahr bislang weniger als 1.000 Euro betrug? Oder obwohl Sie eigentlich Kleinunternehmer sind? Dann befinden Sie sich in guter Gesellschaft, denn so ergeht es derzeit tausenden kleinerer Unternehmer.
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Altersentlastungsbetrag: Auch bei negativer „Summe der Einkünfte“ abziehbar
Wer zu Beginn des Steuerjahres mindestens 64 Jahre alt ist, bekommt für seine Einkünfte aus einer Beschäftigung und für bestimmte andere Einkünfte eine Steuervergünstigung: den sog. Altersentlastungsbetrag (§ 24a EStG). Der Altersentlastungsbetrag wird abgezogen von der „Summe der Einkünfte“, wodurch sich danach der „Gesamtbetrag der Einkünfte“ ergibt.
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Umsatzsteuer: Keine Steuerfreiheit mehr für Privatlehrer?
Wie zu befürchten war, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) keine umsatzsteuerliche Befreiung für Fahrschulunterricht für die Fahrerlaubnisklassen B und C1 ist gewährt. Es handele sich nicht um einen von der Mehrwertsteuer befreiten Schul- und Hochschulunterricht. Das Urteil dürfte weit über den Fall der Fahrschulen hinausgehen und möglicherweise zu einem vollkommen neuen Verständnis der Steuerbefreiung für unterrichtende Leistungen führen.
Falschberatung: Keine Kapitalertragsteuer auf Schadensersatz
Schadensersatzprozesse wegen tatsächlicher oder vermeintlicher Falschberatung durch Banken und Anlageberater sind leider keine Seltenheit. Oftmals enden die Rechtsstreitigkeiten mit einem Vergleich. Aber wie es im Leben immer ist: Eine steuerliche Komponente hat auch dieser Sachverhalt und so geht der Streit weiter.
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Steuererklärung: Verspätungszuschlag bei verspäteter Abgabe
Wenn Sie eine Steuererklärung oder eine Steueranmeldung (z.B. Umsatzsteuer-Voranmeldung, Lohnsteueranmeldung) nicht oder nicht rechtzeitig abgeben, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen (§ 152 AO). Ob und in welcher Höhe ein Verspätungszuschlag festgesetzt wird, liegt im Ermessen des Finanzamtes. Der Verspätungszuschlag darf höchstens 10 % der festgesetzten Steuer betragen, maximal 25.000 Euro.
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