Immobilienkauf und -verkauf: Neues Recht zur Maklerprovision ab 2021

Bei der Vermittlung von Wohnmietverträgen gilt seit dem 1.6.2015 das sog. „Bestellerprinzip“. Das bedeutet, dass derjenige die Maklerprovision bezahlt, der den Makler beauftragt hat. Das Abwälzen der Provisionspflicht auf einen Dritten ist bei der Vermittlung von Mietwohnungen nicht mehr zulässig. Ein Wohnungssuchender ist nur noch dann zur Zahlung der Maklercourtage verpflichtet, wenn er in Textform einen Vermittlungsvertrag geschlossen hat und der Makler sich die Wohnung ausschließlich zur Erfüllung dieses Auftrags vom Vermieter an die Hand geben lässt. Eine hiervon abweichende Vereinbarung ist unwirksam (§ 2 Abs. 1a Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung). Das ist zwar aus Sicht des Wohnungssuchenden fair, gilt aber bislang nicht beim Erwerb von Immobilien.
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Wann müssen Influencer Steuern zahlen?

Das Internet hat in den letzten 20 Jahren viele neue Berufe hervorgebracht, unter anderem den des Influencers. Als Influencer werden laut Wikipedia Personen bezeichnet, die „aufgrund ihrer starken Präsenz und ihres hohen Ansehens in sozialen Netzwerken als Träger für Werbung und Vermarktung in Frage kommen (sog. Influencer-Marketing).“ Früher wurde auch der Begriff „Multiplikator“ genutzt – das scheint aber im heutigen englischen Sprachgebrauch nicht mehr gängig zu sein.
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Übungsleiterfreibetrag für Ärzte und Pfleger im Ruhestand

In der Corona-Krise versorgen oftmals Ärzte bzw. Ärztinnen und Pfleger bzw. Pflegerinnen im Ruhestand für ein Gesundheitsamt oder ein staatliches oder gemeinnütziges Krankenhaus Patienten. Die Frage ist, ob sie den Übungsleiterfreibetrag von 2.400 Euro gemäß § 3 Nr. 26 EStG in Anspruch nehmen können.
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Fristende für Steuererklärung 2019 naht

Die Steuererklärung schieben viele Bürger gerne vor sich her. Doch jetzt vergeht die Zeit besonders schnell, denn am 31. Juli 2020 naht das Fristende für die Steuererklärung 2019. Zumindest gilt dieser Termin für diejenigen, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind. Und auch nur dann, wenn Sie Ihre Steuererklärung selber machen. Falls ein Steuerberater mit der Erstellung beauftragt wird, verlängert sich die Frist automatisch bis zum 28. Februar 2021.
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Einnahmen-Überschussrechnung: Pflicht zur elektronischen Datenübermittlung per ELSTER?

Alle Steuerbürger, die ihren Gewinn per Bilanz oder durch Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln, sind – seit dem Veranlagungszeitraum 2011 – grundsätzlich verpflichtet, ihre Einkommensteuererklärung nebst Anlage EÜR elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Dies gilt selbst dann, wenn die Betriebseinnahmen geringer als 17.500 Euro sind. Eine frühere Kulanzregelung ist ausgelaufen (BMF, Pressemittelung vom 30.3.2017).


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Corona-Hilfe: Steuererleichterungen für Spendenorganisationen

Die aufgrund der Corona-Krise verordneten Einschränkungen sind eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung. Sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch Unternehmen engagieren sich in der Corona-Hilfe für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, für die Eindämmung der Ausbreitung der Pandemie und für diejenigen, für die die Erledigungen des Alltags plötzlich mit zuvor nie dagewesenen Gefährdungen verbunden sind.
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Umfassende Neuregelung der Grundsteuer

Jeder Hausbesitzer muss Grundsteuer zahlen. Aber auch die Mieter müssen sie indirekt zahlen, denn Immobilieneigentümer können sie über die Nebenkosten umlegen. Die derzeitige Bemessungsgrundlage der Grundsteuer, die an die Einheitswerte anknüpft, war im Jahre 2018 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden. Hauptkritikpunkt war, dass die zugrunde gelegten Werte die tatsächliche Wertentwicklung nicht mehr in ausreichendem Maße widerspiegeln. Deshalb soll nun die Grundsteuer in Deutschland umfassend reformiert werden. Dem Gesetzgeber hat das Gericht eine Frist zur Neuregelung spätestens bis zum 31.12.2019 gesetzt (BVerfG-Urteil vom 10.4.2018, 1 BvL 11/14, 1 BvL 12/14 u.a.).


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Schwarzarbeit: Risiko für Auftraggeber und Auftragnehmer

Im realen Leben werden gelegentlich Handwerkerarbeiten und auch andere Tätigkeiten „schwarz“ erledigt, d.h. am Fiskus vorbei, ohne Rechnung nach BAT abgerechnet (bar auf Tatze). Offenbar eine Win-Win-Situation für beide Seiten: Der Auftraggeber spart die Mehrwertsteuer auf den Lohn, der Auftragnehmer spart seine Steuern auf den Lohn (Einkommen-, Kirchen-, Gewerbesteuer, Soli) und kassiert brutto für netto. Doch sind solche Geschäfte ohne Risiko? Natürlich nicht!
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ElsterFormular wird eingestellt

Die Steuererklärung und die Umsatzsteuer-Voranmeldung können schon seit etlichen Jahren elektronisch auf der Website Elster erstellt und abgegeben werden. Noch länger ist die Erstellung der Steuererklärung und der Umsatzsteuer-Voranmeldungen möglich im Programm „ElsterFormular“. Das Programm kann im Jahr 2020 zum letzten Mal für die Bearbeitung von Steuererklärungen genutzt werden.
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