Die meisten Immobilieneigentümer haben in den vergangenen Monaten die Grundsteuererklärung abgegeben und halten auch schon ihren Bescheid über den Grundsteuerwert in den Händen. Es bleibt aber bei der Grundsteuer ein ungutes Gefühl: Sind die angegeben Werte wirklich korrekt, das heißt, stimmen die Größe der Wohnfläche, das Baujahr oder die Bodenwerte wirklich? Und hat das Finanzamt seinerseits mit korrekten Zahlen gerechnet? Etwas kryptisch sind die Grundsteuerwertbescheide allemal.
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Airbnb: Finanzämter überprüfen Steuerbescheide der Vermieter
Mancher verdient sich über Online-Vermietungsportale – wie Airbnb – etwas dazu. Doch nicht jeder denkt dabei auch an die Steuer. Das könnte teuer werden. Lange Zeit war der Datenschutz zwar auf der Seite der Airbnb-Vermieter, doch die Servicestelle Steueraufsicht Hamburg, eine Sondereinheit der Steuerfahndung, hatte für die deutsche Steuerverwaltung in einem mehrere Jahre andauernden Verfahren erreicht, dass Daten von Vermietern zu steuerlichen Kontrollzwecken übermittelt werden (Entscheidung des irischen High Court vom 22.6.20, 2020 No. 85 MCA).
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Nachversteuerung: Zinsen aus Privatdarlehen
Beim Geld hört bekanntlich die Freundschaft auf. Dennoch kommt es häufig vor, dass Angehörige einander Darlehen gewähren – manchmal unverzinslich, meistens jedoch zu einem marktüblichen oder etwas günstigeren Zinssatz. Die vereinnahmten Zinsen sind steuerpflichtig und es kommt zu einer Nachversteuerung: Anders als Banken sind private Darlehensnehmer und Zinsschuldner nicht verpflichtet, von den laufenden Zinszahlungen für ein Privatdarlehen die 25-prozentige Abgeltungsteuer an der Quelle einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Wie erfolgt die Nachversteuerung?
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Minijob: Hauptbeschäftigung beim gleichen Arbeitgeber ist schädlich
Eine – einzige – geringfügige Beschäftigung (Minijob) mit einem Verdienst bis zu 520 Euro monatlich darf neben einem Hauptberuf ausgeübt werden, ohne dass diese mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet wird. Der Minijob bleibt also auch in diesem Fall steuer- und sozialversicherungsfrei, das heißt, der Arbeitgeber muss nur Pauschalabgaben zahlen. So viel zum Grundsatz. Doch aufgepasst: Eine andere Regelung gilt, wenn der Minijob beim selben Arbeitgeber ausgeübt wird, mit dem das Hauptarbeitsverhältnis besteht.
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Abschreibungen für Fotovoltaikanlagen gehen ab 2022 verloren
Betreiber kleiner Fotovoltaikanlagen bis 10 kWp konnten nach bisherigen Recht von dem Liebhaberei-Wahlrecht Gebrauch machen: Auf schriftlichen Antrag des Steuerbürgers kann danach unterstellt werden, dass die Anlage nicht mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird. Folge: Es darf auf die Erstellung und Abgabe einer Einnahmen-Überschussrechnung verzichtet und Gewinne müssen nicht mehr versteuert werden. Die Billigkeitsregelung gilt für die Einkommen- und Gewerbesteuer, nicht aber für die Umsatzsteuer.
Bitcoin & Co.: Gewinne sind steuerpflichtig
Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum oder Monero sind auf dem Vormarsch und etablieren sich zunehmend als Zahlungsmittel. Dennoch sind sie auch eine Art Spekulationsobjekt, so dass durch den An- und Verkauf hohe Gewinne oder Verluste entstehen können. Wenn es um Gewinne geht, wittert der Fiskus natürlich eine Einnahmequelle, hier in Form der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen beim Verkauf oder Umtausch der virtuellen Währungen. Und diese Quelle möchte er gerne erschließen. Dass die Inhaber von Bitcoin und Co. ganz anderer Auffassung sind und Gewinne steuerfrei vereinnahmen möchten, liegt ebenfalls in der Natur der Sache.
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Fahrtenbuchmethode bei Dienstwagen: Kosten nie schätzen
Wer einen Dienstwagen auch privat nutzen darf, muss den Privatanteil entweder nach der Ein-Prozent- oder nach der Fahrtenbuchmethode versteuern. Letztere ist mit einem hohen Aufwand verbunden, denn es müssen sämtliche Fahrten erfasst werden. Zudem müssen alle Kosten per Einzelnachweis belegt werden. Eine Schätzung von Aufwendungen kommt – auch teilweise – selbst dann nicht in Betracht, wenn der Arbeitgeber die Kosten seiner Dienstwagen nicht im Einzelnen erfasst hat und es dem Arbeitnehmer daher nahezu unmöglich ist, die Aufwendungen zu belegen (FG München, Urteil vom 29.1.2018, 7 K 3118/16).
Unfallversicherung: Arbeitsunfall auf dem Weg zum Getränkeautomaten
Bei Arbeitsunfällen sind Arbeitnehmer über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert und werden durch die Berufsgenossenschaften medizinisch, beruflich und sozial rehabilitiert (§ 8 SGB VI). Auch das Zurücklegen eines Weges, um sich Nahrungsmittel zu besorgen, ist grundsätzlich versichert. Verletzt sich ein Versicherter auf dem Weg zum Getränkeautomaten im Betrieb, sei dies daher als Arbeitsunfall anzuerkennen.
Streikgelder der Gewerkschaft steuer- und progressionsfrei
Derzeit gibt es im Tarifkonflikt im öffentlichen Dienst wieder Warnstreiks. Arbeitnehmer, die an einem Arbeitskampf teilnehmen und deswegen ihre Arbeitsleistung einstellen, haben für diese Zeit keinen Anspruch auf Entgelt vom Arbeitgeber. Dies ergibt sich aus den §§ 275, 323 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Stattdessen erhalten Mitglieder der Gewerkschaft in diesem Fall Streikgeld von ihrer Gewerkschaft. Die Frage ist, wie Streikgelder steuerlich behandelt werden.
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