Die Finanzverwaltung darf Steuerbescheide, die sie erteilt hat, nur im Ausnahmefall zuungunsten der Steuerzahler ändern. Andersherum haben Steuerpflichtige – nach Ablauf der Einspruchsfrist – nur ausnahmsweise Anspruch auf Änderung von Steuerbescheiden zu ihren Gunsten. Einer dieser Ausnahmefälle ist gegeben, wenn der Steuerbescheid gemäß § 165 AO „vorläufig“ ergangen ist.
Author: Michel Bo
Fotovoltaikanlage: Rückgängigmachung des IAB laut FG Köln rechtens
Seit 2022 ist gesetzlich verankert, dass Fotovoltaikanlagen auf Einfamilienhäusern bis zu 30 kWp steuerfrei gestellt sind. Zudem gibt es Steuerbefreiungen für Anlagen, die auf Mehrfamilienhäusern, gemischt genutzten Häusern oder betrieblich genutzten Gebäuden installiert sind (§ 3 Nr. 72 EStG). Das führt zu folgender Frage: Was geschieht, wenn für die geplante Anschaffung einer Fotovoltaikanlage beispielsweise in 2021 ein Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG gebildet wurde, und zwar in Höhe von bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten? Das heißt: Muss der IAB des Jahres 2021 rückgängig gemacht werden oder bleibt er erhalten? Immer vorausgesetzt natürlich, die Installation ist ernsthaft geplant und erfolgt später auch tatsächlich.
Privatinsolvenz: Kosten sind nicht abzugsfähig, oder?
Im Jahre 2021 hat der Bundesfinanzhof für das Verbraucherinsolvenzverfahren entschieden, dass die Tätigkeitsvergütung des Insolvenzverwalters beim Insolvenzschuldner steuerlich nicht als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen ist (BFH-Urteil vom 16.12.2021, VI R 41/18). Es ist aber noch die Frage offen, ob die Kosten eines Regelinsolvenzverfahrens abgezogen werden können, und zwar als Werbungskosten (oder Betriebsausgaben), etwa wenn es um die Verwertung von Wirtschaftsgütern geht, deren Veräußerung zu steuerpflichtigen Einkünften führt.
Influencer: Kleidung und Accessoires nicht absetzbar
Ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen wirft ein Licht auf die steuerliche Behandlung von Kleidung und Mode-Accessoires in unkonventionellen Berufsfeldern wie z.B. Influencer. Im Mittelpunkt steht eine Influencerin, deren Ausgaben für ihre Garderobe als Betriebsausgaben geltend gemacht werden sollten. Doch das Gericht entschied anders.
Termingeschäfte: Beschränkung der Verlustverrechnung unzulässig?
Die Verrechnung von Verlusten aus Termingeschäften ist gesetzlich auf 20.000 Euro beschränkt. Ein aktuelles Urteil des FG Rheinland-Pfalz stellt die Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung in Frage. Betroffene, die Termingeschäfte getätigt haben , sollten Einspruch einlegen.
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Firmenfahrräder: Überlassung an Angehörige möglich
Von der Privatnutzung bis zur Gehaltsumwandlung – wir beleuchten die Details und erklären, wie die aktuellen Regelungen für Firmenfahrräder angewendet werden. Entdecken Sie, wie sich die steuerliche Behandlung von Diensträdern entwickelt hat und welche Auswirkungen dies auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer hat.
Dienstwagen: Digitales Fahrtenbuch darf nicht änderbar sein
Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs setzt klare Anforderungen an elektronische Fahrtenbücher. Lesen Sie, wie sich die Rechtsprechung auf die Nutzung von Fahrtenbüchern auswirkt und was Steuerzahler beachten müssen. Wer einen Dienst- oder Firmenwagen nutzt, muss grundsätzlich einen Privatanteil versteuern. Dieser wird entweder nach der sogenannten Ein-Prozent-Regelung oder aber nach der Fahrtenbuchmethode ermittelt. Ein Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf besagt, dass auch ein elektronisches Fahrtenbuch stets zeitnah zu führen ist und dass nachträgliche Änderungen ausgeschlossen oder aber zumindest ohne Weiteres erkennbar sein müssen.
Darlehenserlass beim Meister-BAföG ist steuerpflichtig
Eine aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) wirft Licht auf die steuerliche Behandlung von Darlehenserlassen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Erfahren Sie, wie ein Urteil über den Erlass von Darlehen bei beruflichen Fortbildungen die steuerliche Landschaft für Arbeitnehmer beeinflusst und welche Implikationen dies für zukünftige Fortbildungsmaßnahmen hat.
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Nachlass: Veräußerung von Immobilienvermögen kann steuerfrei sein
Wer eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren an- und wieder verkauft, muss den erzielten Gewinn versteuern. Früher wurde insoweit von einem Spekulationsgeschäft gesprochen. Steuerfrei bleibt unter bestimmten Voraussetzungen lediglich ein Gewinn aus dem Verkauf des Eigenheims.
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