Author: Michel Bo

Sachprämien: Bonusmeilen in der Einnahmen-Überschussrechnung

Wer aus beruflichen Gründen in größerem Umfang Dienstleistungen von Fluggesellschaften, Hotelketten, Mietwagen- und Kreditkartenunternehmen nutzt, kann dafür häufig Bonusleistungen zum persönlichen Vorteil kostenlos in Anspruch nehmen. Das bekannteste dieser Kundenbindungsprogramme ist das Vielfliegerprogramm „Miles & More“ der Lufthansa bzw. des Luftfahrtbündnisses Star Alliance.
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Investitionsabzugsbetrag: Fahrtenbuch für Firmen-Pkw nicht stets erforderlich

Wenn kleine und mittlere Betriebe in den kommenden drei Jahren Investitionen planen, dürfen sie schon heute einen Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG bilden, und zwar in Höhe von 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Für Wirtschaftsjahre vor 2020 galt ein Satz von 40 Prozent. Eine Voraussetzung für die Bildung eines IAB ist, dass das Wirtschaftsgut mindestens bis zum Ende des folgenden Jahres, das auf die Investition folgt, ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt wird. Und „fast ausschließlich“ bedeutet mindestens 90 Prozent. Für die geplante Anschaffung eines Firmen-Pkw ist das eine hohe Hürde.
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Absetzung für Abnutzung: Verlängerung der degressiven Abschreibung

In den Jahren 2020 und 2021 wurde die degressive Abschreibung wieder eingeführt: Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die im Zeitraum vom 1.1.2020 bis 31.12.2021 angeschafft oder hergestellt wurden, können statt in gleichen Jahresbeträgen (lineare AfA) mit dem 2,5-fachen der linearen AfA, maximal mit 25 Prozent pro Jahr, abgeschrieben werden (§ 7 Abs. 2 EStG, eingefügt durch das „Zweite Corona-Steuerhilfegesetz“ vom 29.6.2020).
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Übernachtungsteuer ist verfassungsrechtlich in Ordnung

Hotelbett

Vor einigen Jahren begannen viele Städte und Gemeinden, von den ansässigen Beherbergungsbetrieben eine kommunale Übernachtungsteuer abzugreifen, die auch unter den Bezeichnungen Bettensteuer, Kulturförderabgabe, Tourismusförderabgabe, Hotelsteuer oder Citytax daher kommt. Aktuell sind es mehr als 30 Kommunen, die von Hotelgästen diese spezielle Steuer verlangen: mal fünf Prozent vom Nettopreis der Übernachtung, mal einen Pauschalbetrag von bis zu drei Euro. Doch nicht nur Hoteliers müssen die Steuer von ihren Gästen verlangen, sondern auch Pensionswirte, Vermieter von Ferienwohnungen und Betreiber von Campingplätzen. Die Abgabe wird in der Regel vom Übernachtungsgast bei der Buchung oder Anmeldung im Beherbergungsbetrieb erhoben. Steuerschuldner ist der jeweilige Beherbergungsbetrieb; er führt die Übernachtungsteuer an das Finanzamt ab.
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Bitcoin und Co.: Viele Fragen zur steuerlichen Behandlung geklärt

Kryptowährungen

Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum oder Litecoin sind auf dem Vormarsch und etablieren sich zunehmend als Zahlungsmittel, auch wenn sie von vielen Bürgern wohl eher als Spekulationsobjekt betrachtet werden. Zum Wahrneh- mung als spekulative Anlage tragen sicherlich Pressemeldungen über extreme Wertsteigerungen und drastische Wert- verluste bei. Wie dem auch sei: Wittert der Fiskus eine Einnahmequelle, hier in Form der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen beim Umtausch der virtuellen Währungen, möchte er diese Quelle gerne erschließen. Dass die Inhaber von Bitcoin und Co. ganz anderer Auffassung sind und Gewinne steuerfrei vereinnahmen möchten, liegt ebenfalls in der Natur der Sache.
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Bewirtungskosten: Auch ein Katerfrühstück kann geschäftlich bedingt sein

Wer am Vorabend zu tief ins Glas geschaut hat und am Morgen mit einem Brummschädel aufwacht, dem wird zuweilen ein Katerfrühstück empfohlen. Die Lebensgeister sollten zum Beispiel durch den Verzehr eines Bismarckherings wieder geweckt werden. Der eine schwört auf die lindernde Wirkung eines Katerfrühstücks, dem anderen dreht sich eher der Magen um. Über Sinn und Nutzen eines Katerfrühstücks lässt sich also trefflich streiten – und zwar sogar vor dem Finanzgericht.
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Fernpendler: Erhöhung der Entfernungspauschale

Bürger, die – besonders im ländlichen Räumen – einen längeren Arbeitsweg als 20 Kilometer zurücklegen müssen, können oftmals nicht auf ein ausgebautes Netz des öffentlichen Personenverkehrs zurückgreifen. Sie sind als Fernpendler typischerweise auf einen Pkw angewiesen. Darüber hinaus stehen ihnen regelmäßig Alternativen zum Pkw mit Verbrennungsmotor in den kommenden Jahren nicht zur Verfügung.
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Null-Prozent-Finanzierung: Keine Steuerminderung der Umsatzsteuer

Null-Prozent-Finanzierung: Keine Steuerminderung der Umsatzsteuer

Zur Verkaufsförderung bieten zahlreiche Händler eine sogenannte Null-Prozent-Finanzierung an. Die Kunden finanzieren ihren Kauf dabei über ein dem Händler nahestehendes Kreditinstitut, der Händler wiederum erhält den Kaufpreis von der finanzierenden Bank ausbezahlt, allerdings unter Abzug einer Gebühr. Rein wirtschaftlich betrachtet erhält der Händler also nicht den vollen Kaufpreis, den er dem Kunden in Rechnung stellt, sondern einen um die Gebühren der Bank geminderten Betrag. Es stellt sich die Frage, aus welchem Betrag der Händler die Umsatzsteuer ermitteln muss – aus dem den Kunden in Rechnung gestellten oder aus dem von der Bank überwiesenen Betrag?
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Bewirtungskosten: Handgeschriebene Rechnungen formell ausreichend?

Bewirtungskosten: Handgeschriebene Rechnungen formell ausreichend?

Will man Bewirtungskosten steuerlich als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzen, muss man die Aufwendungen natürlich per Beleg nachweisen. Bei Rechnungen über 250 Euro muss der Beleg auch den Namen des Bewirtenden enthalten. Neben der Rechnung sind Angaben zur Bewirtung, das heißt insbesondere zum Anlass und zu den Teilnehmern, zu machen. Dies geschieht üblicherweise auf der Rückseite der Rechnung, die insoweit bereits als Bewirtungsbeleg ausgestaltet ist oder es ist ein zusätzlicher Eigenbeleg (Bewirtungsbeleg) zu erstellen (§ 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG).
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