Antragsberechtigt sind prinzipiell Unternehmen, die durch die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie einen bestimmten Umsatzrückgang im Vergleich zum Vorjahreszeitraum hatten. Antragsberechtigt sind selbständig erwerbstätige Personen wie
- Soloselbständige
- Ein-Personen-Gesellschaften
- Mehr-Personen-Gesellschaften
- Genossenschaften
Das sind die aktuelle Antragsmöglichkeiten:
Antrag auf Neustart-Hilfe
Für den Zeitraum April bis Juni 2022
Die Neustarthilfe beträgt 50% des Umsatzes, aber maximal 4.500 € für Soloselbständige und Ein-Personen-Geselschaft sowie 18.000€ für Mehr-Personen-Geselschaft und Genossenschaften. Die Anträge auf Neustarthilfe 2022 können noch bis zum 15.Juni 2022 gestellt werden, entweder als Direktantrag oder über eine prüfende Dritte.
Antrag auf Überbrückungshilfe IV
Für den Zeitraum April bis Juni 2022
Gefördert werden Unternehmer, Soloselständige un Freiberufler mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro im Jahr 2020. Die Förderhöhe bei der Überbrückungshilfe IV ist von der Fixkosten im Förderzeitraum abhängig.
Weitere Informationen über Bedingungen zu Hilfszahlungen erhalten sie über die Fragen und Antworten zur Überbrückungshilfe IV der Bundesministerien.