Wie wehrt man sich gegen einen Verspätungszuschlag?

Wenn die Steuererklärung zu spät abgegeben wird, drohen Verspätungszuschläge. Diese können erheblich ausfallen, je nachdem, ob das Finanzamt sein Ermessen ausübt oder die Zuschläge gesetzlich vorgeschrieben sind. Dieser Artikel erklärt, wie Sie sich gegen einen Verspätungszuschlag wehren können und welche Möglichkeiten zur Reduzierung bestehen. Insbesondere wird aufgezeigt, wann Einspruch sinnvoll ist und welche Chancen bestehen, falls das Finanzamt seinen Ermessensspielraum nicht ordnungsgemäß genutzt hat.

Verspätungszuschläge im Ermessen des Finanzamts

Das Finanzamt kann bis zu 17 Monate nach Ablauf des Steuerjahres von einem Verspätungszuschlag absehen, insbesondere wenn die Steuererklärung für das Steuerjahr 2023 bis spätestens 1. Juni 2025 eingereicht wird. Wird diese Frist jedoch überschritten, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen, wenn keine ausreichende Entschuldigung vorliegt. Hierbei wird geprüft, ob Faktoren wie die Steuerhöhe oder das bisherige Abgabeverhalten des Steuerpflichtigen eine Rolle spielen (§ 152 Abs. 1 AO).

Hinweis: Wenn das Finanzamt sein Ermessen nicht pflichtgemäß ausübt, kann der Steuerpflichtige Einspruch gegen den Zuschlag einlegen.

Gesetzlich vorgeschriebene Verspätungszuschläge

Ab einer bestimmten Fristüberschreitung wird die Festsetzung von Verspätungszuschlägen obligatorisch: 0,25 % der festgesetzten Steuer (mindestens 25 Euro pro Monat). Diese Zuschläge werden erst nach 17 Monaten fällig, falls keine Fristverlängerung beantragt wurde (§ 152 Abs. 2 und 5 AO).

Ausnahme: Bei Steuererstattungen oder einer Steuerfestsetzung von 0 Euro kann das Finanzamt auf die Festsetzung verzichten (§ 152 Abs. 3 AO).

Einspruch gegen Verspätungszuschläge

Ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Münster zeigt, dass das Finanzamt auch bei Erstattungsfällen Ermessen ausüben muss. Im Fall einer Steuererstattung trotz verspäteter Abgabe entschied das Gericht, dass das Finanzamt den Verspätungszuschlag nicht ordnungsgemäß begründet hatte (FG Münster, Urteil vom 14.6.2024, Az. 4 K 2351/23).

Handlungsempfehlungen

Um Verspätungszuschläge zu vermeiden, sollten Sie folgende Schritte beachten:

    1. Fristverlängerung beantragen: Sollten Sie absehen können, dass Sie die Abgabefrist nicht einhalten können, stellen Sie rechtzeitig einen Antrag auf Fristverlängerung. Das Finanzamt genehmigt diesen Antrag in den meisten Fällen stillschweigend.
    2. Einspruch einlegen: Wird ein Verspätungszuschlag festgesetzt, obwohl die Verspätung entschuldbar ist oder das Finanzamt sein Ermessen nicht pflichtgemäß ausgeübt hat, legen Sie Einspruch gegen den Bescheid ein. Prüfen Sie dabei, ob die Frist von 17 Monaten überschritten wurde oder ob der Fall besondere Umstände aufweist, die ein Absehen vom Zuschlag rechtfertigen könnten.
    3. Billigkeitserlass beantragen: In besonderen Härtefällen, etwa bei finanziellen Schwierigkeiten oder unverschuldeten Verzögerungen, kann ein Antrag auf Erlass des Verspätungszuschlags gestellt werden. Dieser Antrag muss jedoch gut begründet sein und darlegen, welche persönlichen oder sachlichen Härten durch die Festsetzung des Zuschlags entstanden sind.

Was passiert bei Nichtabgabe?

Wenn die Steuererklärung gar nicht abgegeben wird, kommt es in der Regel zu einer Schätzung der Besteuerungsgrundlagen durch das Finanzamt. Diese Schätzung führt oft zu einer höheren Steuernachforderung, da das Finanzamt nicht von den tatsächlichen Umständen des Steuerpflichtigen ausgeht, sondern Sicherheitspuffer einrechnet. Werbungskosten oder Sonderausgaben, die nicht automatisch gemeldet wurden, werden in der Regel nicht berücksichtigt.

Folgen bei Nichtabgabe:

  • Schätzung der Steuerlast, meist zu Ungunsten des Steuerpflichtigen
  • Verspätungszuschlag auch bei Nichtabgabe
  • Eventuell zusätzlich Bußgeld bei extremen Fällen

Verspätungszuschläge und Nachzahlungszinsen

Neben den Verspätungszuschlägen gibt es auch noch Zinsen auf Steuernachforderungen, sogenannte Nachzahlungszinsen. Diese Zinsen fallen an, wenn die festgesetzte Steuer nicht rechtzeitig gezahlt wird. Wichtig zu wissen: Verspätungszuschläge und Nachzahlungszinsen können parallel erhoben werden. Es ist daher ratsam, die Steuererklärung so früh wie möglich einzureichen oder zumindest eine Fristverlängerung zu beantragen, um solche Zusatzkosten zu vermeiden.

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