Wenn Sie die neue Abgabefrist am 31. Oktober bzw. 1. November 2022 nicht einhalten können, drohen Verspätungszuschläge von bis zu 10 Prozent. Aber keine Sorge! In der Regel hat das Finanzamt nichts dagegen, wenn die Steuererklärung ein paar Tage oder eine Woche später eingeht. Wer länger Zeit braucht, schickt ein formloses Anschreiben mit der Bitte um Fristverlängerung. Das reicht in der Regel aus, um die Abgabefrist nach hinten zu schieben. Unser Musteranschreiben hilft Ihnen dabei!
Wer nur eine Fristverlängerung von einigen wenigen Tagen oder einer Woche benötigt, kann sich auch nach Ablauf der Frist beim zuständigen Finanzamt per Telefon eine Fristverlängerung erbeten.
Ein Antrag per Brief oder Fax ist aber natürlich schon aus Beweisgründen immer besser. Neuerdings akzeptiert das Finanzamt auch eine einfache E-Mail, wenn das Finanzamt diesen Weg auch wirklich anbietet. Die Frist für die Abgabe wird in der Regel unkompliziert um einige Wochen verlängert. Als Grund für eine Verzögerung kann beispielsweise Krankheit oder ein Umzug angegeben werden. Gibt es keine Reaktion des Finanzamtes auf den Aufschub, wurde der Antrag stillschweigend akzeptiert.
Achtung: Es besteht kein Rechtsanspruch auf Fristverlängerung. Ob und wie lange die Abgabefrist verlängert wird, liegt im Ermessen des jeweiligen Finanzbeamten. Lehnt das Finanzamt die Fristverlängerung ab, sollten Sie versuchen, die Steuererklärung fristgerecht abzugeben.
Das Finanzamt darf sonst nach eigenem Ermessen Zwangsgelder und Verspätungszuschläge von bis zu 10 Prozent der Einkommensteuer festsetzen. Maximal kann sogar eine Strafe von 25.000 Euro verhängt werden. Besonders ärgerlich: Wer eigentlich Rückzahlungen vom Fiskus erhält, muss die Versäumnisgelder trotzdem zahlen. Im schlimmsten Fall wird die Steuerlast sogar geschätzt und diese Schätzung fällt meistens nicht sehr günstig für den Steuerzahler aus.